Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die Annahme der gehörig angebotenen Leistung ungerechtfertigterweise verweigert.
Weiterlesen →Kategorie: Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein Bestandteil des fünften Teil des Zivilgesetzbuchs (ZGB) und wird im Obligationenrecht (OR) abgehandelt. Insbesondere handelt es sich dabei um das Kaufrecht, Arbeitsrecht und das Mietrecht.
Allgemeines Vertragsrecht(21)
Kauf, Werk, Auftrag(11)
Miete(16)
Arbeit(65)
Spezielle Verträge(5)
Grundstückkauf
Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.
Weiterlesen →Fahrniskauf
Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande hat.
Weiterlesen →Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber braucht eine unverzügliche Kündigungserklärung und das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Erfolgt die Entlassung gerechtfertigt, so hat der Arbeitnehmer Schadenersatz zu leisten. War die Entlassung hingegen ungerechtfertigt, so hat der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch im Umfang der ordentlichen Kündigungsfrist sowie einen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen.
Weiterlesen →Hausordnung
Eine Hausordnung bildet integralen Bestandteil des Mietvertrages und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Hausbewohner. Wer die Hausordnung verletzt, muss mit einer Beschwerde und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.
Weiterlesen →Pflichten des Beauftragten
Der Beauftragte hat folgende Pflichten: Vorschriftsgemässe Ausführung, Meldepflicht, Haftung für getreue Ausführung, Übergang der erworbenen Rechte.
Weiterlesen →Stellvertretung
Bei der ermächtigten Stellvertretung wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt und verpflichtet. Ohne Ermächtigung gilt Genehmigungsvorbehalt.
Weiterlesen →Arbeitskampf
Die absolute Friedenspflicht ist die Regel, weshalb der Arbeitskampf als ultima ratio gilt. Als Arbeitskampf gilt der Streik und die Aussperrung.
Weiterlesen →Erregung von Furcht
Wer durch Erregung von Furcht zum Eingehen eines Vertrages genötigt wird, kann von diesem Vertrag zurücktreten.
Weiterlesen →Irrtum
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
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