Drohnen, die leichter als 30 Kilogramm sind, dürfen grunds. ohne Bewilligung genutzt werden, sofern der Pilot Augenkontakt mit der Drohne aufrecht erhält und die Drohne einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Menschensammlungen beibehält. Wird die Drohne mit einer Videobrille gesteuert oder ist die Drohne schwerer als 30 Kilogramm, so ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nötig. Wer eine Drohne besitzt, die schwerer als 500 Gramm ist, braucht zudem eine Haftpflichtversicherung, die eine Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken aufweist.
Weiterlesen →Kategorie: Staat & Verwaltung
Das Staats- und Verwaltungsrecht befasst sich unter anderem mit den Grundrechten.
Einbürgerung – Wie werde ich Schweizer Bürger?
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch die ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden. Bei der ordentlichen Einbürgerung gibt es folgende bundesrechtliche Voraussetzungen: 12 Jahre Wohnsitz, Eingliederung und Vertrautsein mit den Gegebenheiten, Achtung der Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit. Die Kantone und Gemeinden können jedoch noch zusätzliche, eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen kennen, welche der Bewerber erfüllen muss. Im erleichterten Einbürgerungsverfahren werden verheiratete Ehepartner von SchweizerInnen, Kinder eines schweizerischen Elternteils oder staatenlose Kinder eingebürgert.
Weiterlesen →Enteignung
Eine Enteignung kann entweder eine formelle oder eine materielle sein. Bei der ersten Variante werden durch ein Hoheitsakt, geschützte vermögenswerte Rechte vollumfänglich oder teilweise entzogen oder beschränkt, indem sie auf einen Dritten übertragen oder getilgt werden. Bei der zweiten Variante wird zwischen dem Entzug einer wesentlichen Eigentumsbefugnis und dem Sonderopfer unterschieden.
Weiterlesen →Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch
Die Nutzung von öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch erfolgt entweder als schlichter Gemeingebrauch, welcher bestimmungsgemäss und gemeinverträglich ist, als gesteigerter Gemeingebrauch, der entweder bestimmungsgemäss oder gemeinverträglich ist, oder als Sondernutzung, die weder bestimmungsgemäss noch gemeinverträglich ist. Die beiden letzten Varianten sind bewilligungspflichtig und dürfen mit Gebühren belastet werden.
Weiterlesen →Dezentrale Verwaltungsorganisation
Die dezentrale Verwaltungsorganisation beruht auf drei Arten von Trägern. Es handelt sich hierbei um öffentlich-rechtliche Anstalten, welche ihren Benutzern für eine bestimmte Verwaltungsaufgabe zur Verfügung steht, öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche mitgliedschaftlich und selbständig öffentliche Aufgaben erfüllen, sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen, welche als Zweck die Erfüllung einer übertragenen Verwaltungsaufgabe kennen.
Weiterlesen →Verwaltungsrechtliche Sanktionen
Verwaltungsrechtliche Sanktionen dürfen erlassen werden, die Verfügung vollstreckbar ist, die androhende Behörde für die Sanktion zuständig ist, eine gesetzliche Grundlage vorliegt (wo notwendig ), die verwaltungsrechtliche Sanktion verhältnismässig ist und sie vorher angedroht wurde. Es wird bei den Arten zudem zwischen exekutorischen und repressiven Massnahmen unterschieden.
Weiterlesen →Realakt
Die von einem Realakt Betroffenen können ein Gesuch um Erlass einer Verfügung stellen, auf welches die Behörde eintreten muss, falls dies bei einer zuständigen Behörde erfolgt, die Betroffenen ein schutzwürdiges Interesse haben und der Realakt auf einer öffentlich-rechtlichen Handlungsgrundlage beruhte und dabei die Rechte und Pflichten des Betroffenen berührte.
Weiterlesen →Zulässigkeit von Praxisänderungen
Praxisänderungen sind zulässig bei ernsthaften und sachlichen Gründen, sofern die Änderung grundsätzlich und wegleitend erfolgt. Das Interesse an der richtigen Rechtsanwendung muss zudem überwiegen und es darf kein Verstoss gegen Treu und Glauben vorliegen.
Weiterlesen →Einschränkung von Grundrechten
Eine Einschränkung von Grundrechten ist zulässig, bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage, des öffentlichen Interesses sowie der Verhältnismässigkeit und der Wahrung des Kerngehalts.
Weiterlesen →Vertrauensschutz
Damit Private einen Vertrauensschutz im Zusammenhang mit einer falschen behördlichen Auskunft haben, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Vertrauensgrundlage, berechtigtes und gutgläubiges Vertrauen, Vertrauensbetätigung sowie Interessenabwägung. Die Rechtswirkungen des Vertrauensschutz ist der Bestandesschutz und somit Bindung der Behörde an die Vertrauensgrundlage oder subsidiär die Entschädigung des Vertrauensschadens.
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