Sinn und Zweck
Mit der Verrechnungssteuer wird die Besteuerung von inländischen Erträgen gesichert, da sie nur zurückerstattet wird, wenn die entsprechenden Erträge ordentlich in der Steuererklärung des Empfängers deklariert werden.
Erfasste Erträge
Die Verrechnungssteuer wird auf Zinsen (über CHF 200), Lotteriegewinnen, Beteiligungserträgen (bspw. Dividenden) und bestimmten Versicherungsleistungen erhoben.
Bedeutung für die Staatskasse
Mit der Verrechnungssteuer nimmt der Bund jährlich rund CHF 5 Milliarden ein.
Schuldnerprinzip
Mit dem heutigen System der Verrechnungssteuer gilt das Schuldnerprinzip. Der Schuldner (bspw. die Gesellschaft) überweist bspw. dem Aktionär die um die Verrechnungssteuer gekürzte Dividende. Diesen Steuerabzug von 35% überweist er der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Schuldner erhält die Verrechnungssteuer zurück, wenn er diese Erträge in seiner Steuererklärung ausweist.
Zahlstellenprinzip
Der Bundesrat will nun zum Zahlstellenprinzip wechseln. Beim Zahlstellenprinzip hat nicht mehr der Schuldner die Pflicht zum Abzug der Verrechnungssteuer, sondern die inländische Zahlstelle (bspw. Bank). Dies neu auch bei ausländischen Schuldnern.
Abschaffung des Bankgeheimnisses
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sollen neu wählen können, ob sie die Bank beauftragen wollen, den Ertrag zu melden oder den Steuerabzug vorzunehmen (welcher rückforderbar bleibt). Wird der Ertrag gemeldet, statt entrichtet, wird freiwillig auf das Bankgeheimnis verzichtet. Diese Möglichkeit der Meldung der Verrechnungssteuer bestand bisher u.a. für konzerninterne Dividenden.
Spezialfall: Obligationen
Das Unternehmen zahlt in jedem Fall den Zins an die Bank. Der Inhaber kann nachher wählen, ob er das heutige System (Abzug der Verrechnungssteuer und anschliessende Rückerstattung) oder das neue System (100%-Ausschüttung bei gleichzeitiger Meldung an die Steuerverwaltung) wählt.
Spezialfall: Dividenden
Es ist keine Änderung bei Dividenden von inländischen Unternehmen geplant. Diese sollen weiterhin nach dem Schuldnerprinzip besteuert werden.
Der Bundesrat rechnet mit Mindereinnahmen von CHF 200 Millionen. Der Bundesrat rechnet jedoch mit positiven Effekten, wie der Schaffung von Arbeitsplätzen, welche zu Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer führen.
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