Die gesetzliche Vermutung der Ausschlagung für den Fall, dass eine amtlich festgestellte oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit der Erblasserin besteht, kann für die Erben in gewissen Konstellationen zu äusserst unangenehmen Konsequenzen führen.
Weiterlesen →Kategorie: Zivilrecht
Das Zivilrecht ist in der Schweiz grösstenteil im ZGB geregelt und behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen. Es beinhaltet insbesondere das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht.
Verein – Eine Übersicht nach Schweizer Recht
Ein Verein benötigt schriftliche Statuten, damit er gültig gegründet werden kann. Nachdem der Vorstand gewählt wurde, kann er sich zudem im Handelsregister eintragen lassen. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann von der Zustimmung des Vorstandes oder der der Vereinsversammlung abhängen. Mitglieder können zudem unter gewissen Voraussetzungen wieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Für Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins haftet von Gesetzes wegen nur das Vereinsvermögen. Ein Verein kann zudem jederzeit aus eigenen Beschluss hin wieder aufgelöst werden.
Weiterlesen →Personalvorsorgestiftung
Die Personalvorsorgestiftung ist eine besondere Form der Stiftung. Sie soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, auch im Alter oder im Falle einer Invalidität, bzw. seinen Hinterbliebenen bei Todesfall, eine finanzielle Absicherung zu erhalten. Eine Variante ist, dass nur der Arbeitgeber Beiträge bezahlt, eine andere ist die, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge in die Stiftung einzahlen.
Weiterlesen →Die erbrechtliche Herabsetzung
Der Erblasser ist im Schweizer Erbrecht weitestgehend frei, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen. Er hat dabei lediglich die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben zu beachten. Werden diese Pflichtteile jedoch verletzt, so können die betroffenen Erben die Herabsetzungsklage erheben, damit diese wiederhergestellt werden.
Weiterlesen →Die erbrechtliche Ausgleichung
Mit der erbrechtlichen Ausgleichung werden lebzeitige (teilweise) unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers an Erben dem Nachlass zugerechnet. Bei gesetzlichen Erben gilt die gesetzliche Vermutung gilt, dass solche lebzeitigen Zuwendungen nicht der Pflicht zur Ausgleichung unterliegen, sondern die Ausgleichung muss ausdrücklich angeordnet worden sein. Die Nachkommen unterliegen der Ausgleichungspflicht bei lebzeitigen Zuwendungen von Heiratsgut, Ausstattung, Vermögensabtretung, Schulderlass oder dergleichen. Eingesetzte Erben unterliegen nicht der Ausgleichungspflicht, ausser dies wurde vom Erblasser angeordnet.
Weiterlesen →Ungültigkeitsklage
Mit einer Ungültigkeitsklage können inhaltliche und formelle Mängel einer Verfügung von Todes wegen beanstandet werden. Wird die Klage gutgeheissen, so handelt es sich um ein Gestaltungsurteil. Jeder Erbe oder Bedachte, der ein erbrechtliches Interesse an der Ungültigkeitserklärung hat, kann die Klage erheben. Die Ungültigkeitsklage richtet sich gegen die Personen, die aus der angefochtenen Verfügung von Todes wegen einen erbrechtlichen Vorteil zu Lasten des Klägers ziehen. Die relative Frist beträgt ein Jahr und beginnt mit Kenntnis der Verfügung von Todes wegen sowie des Grundes der Ungültigkeit. Die absolute Frist beträgt 10 Jahre und beginnt bei Testamenten mit Eröffnung der Verfügung und bei Erbverträgen mit Eröffnung des Erbganges.
Weiterlesen →Familienstiftung
Die Familienstiftung ist eine spezielle Form der Stiftung, die sehr streng behandelt wird. Der Grund dafür liegt im Verbot von Familienfideikomissen. Bemerkenswert ist der Unterschied zur Familienstiftung in Liechtenstein. Wird eine Familienstiftung in Liechtenstein errichtet, so wird sie in der Regel in der Schweiz anerkannt.
Weiterlesen →Erbplanung
Angesichts der Tatsache, dass das schweizerische Erbrecht nur bezüglich der Pflichtteilsansprüche zwingende Bestimmungen kennt, ist die Erbplanung bei nachhaltiger und familienweiter Vermögensplanung ein Muss.
Weiterlesen →Stiftung
Stiftungen sind Einrichtungen, welche mit einem bestimmten Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen. Grundsätzlich wird zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Stiftungen unterschieden.
Weiterlesen →Vertretung urteilsunfähiger Personen
Bei der Vertretung urteilsunfähiger Personen handelt es sich um eine Regelung für den Fall, dass eine Person urteilsunfähig wird und weder ein Vorsorgeauftrag noch eine Patientenverfügung verfasst wurde. Es ist gesetzlich geregelt, welche Person/en in solchen Fällen zur Vertretung berechtigt ist/sind. Die Regeln umfassen sowohl allgemeine rechtliche Angelegenheiten sowie auch die Entscheidungsberechtigung falls medizinische Eingriffe notwendig sind. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch dann, wenn der Wille nicht vorher niedergeschrieben wurde, so gut wie möglich durch eine nahestehende Person gewahrt wird.
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