Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.
Weiterlesen →Kategorie: Zivilrecht
Das Zivilrecht ist in der Schweiz grösstenteil im ZGB geregelt und behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen. Es beinhaltet insbesondere das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht.
Scheidung und Ehetrennung
Die Ehescheidung kann auf gemeinsames Begehren gerichtlich ausgesprochen werden. Liegt eine Ehetrennung vor, so wird die Ehe nach 2 Jahren geschieden. Bei Unzumutbarkeit jedoch sofort.
Weiterlesen →Rechts- und Handlungsfähigkeit
Es wird zwischen der Rechtsfähigkeit (Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben) und der Handlungsfähigkeit (Fahigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen) unterschieden. Die Handlungsfähigkeit setzt die Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus. Die Handlungsfähigkeit kennt vier Abstufungen.
Weiterlesen →Juristische Personen
Juristische Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen zur notwendigen Voraussetzung haben.
Weiterlesen →Eheschliessung
Die Eheschliessung wird durch die Verlobung eingeleitet, dem das Vorbereitungsverfahren folgt. Nach dessen Abschluss kommt die Trauung, wobei die Ehe unter gewissen Umständen für ungültig erklärt werden kann.
Weiterlesen →Verfügung von Todes wegen
Wer Nachkommen, Eltern, den Ehegatten, eine eingetragene Partnerin oder einen eingetragenen Partner hinterlässt, kann bis zu deren Pflichtteil über sein Vermögen von mit Verfügung von Todes wegen verfügen. Der Gesetzgeber kennt dabei zwei Arten: letztwillige Verfügungen (Testamente) und Erbverträge.
Weiterlesen →Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis (Legat) kann der Erblasser nicht erbberechtigten Personen bestimmte Vermögenswerte zuwenden, ohne diese als Erben einzusetzen.
Weiterlesen →Erbschaftsklage
Wer auf eine Erbschaft oder auf Erbschaftssachen als gesetzlicher oder eingesetzter Erbe ein besseres Recht zu haben glaubt als der Besitzer, ist befugt, sein Recht mit der Erbschaftsklage geltend zu machen.
Weiterlesen →Nacherbe
Der Erblasser ist befugt, in seiner Verfügung den eingesetzten Erben als Vorerben zu verpflichten, die Erbschaft einem andern als Nacherben auszuliefern.
Weiterlesen →Nachbarrecht
Jedermann ist im Nachbarrecht verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums (bspw. Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück), sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten
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