Der Erblasser darf einem Erben seinen Pflichtteil entziehen, wenn dieser gegen den Erblasser eine schwere Straftat begangen oder seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat. Der Enterbungsgrund ist in der letztwilligen Verfügung anzugeben und kann vom Enterbten angefochten werden.
Weiterlesen →Kategorie: Zivilrecht
Das Zivilrecht ist in der Schweiz grösstenteil im ZGB geregelt und behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen. Es beinhaltet insbesondere das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht.
Ungültigkeit der Ehe
Die Eheungültigkeit kann nur aus bestimmten Gründen erfolgen.
Weiterlesen →Schutz der ehelichen Gemeinschaft
Der Schutz der ehelichen Gemeinschaft ist mittels Beratungsstellen, gerichtlichen und weiteren Massnahmen geregelt.
Weiterlesen →Umwandlung einer Stiftung
Die Umwandlung einer Stiftung kann über die Änderung der Organisation der Stiftung oder die Änderung des Zwecks erfolgen.
Weiterlesen →Scheidungsfolgen
Die Scheidungsfolgen betreffen den Namen, die Familienwohnung, das Güter- und Erbrecht, die berufliche Vorsorge, den Unterhalt und die Kinder.
Weiterlesen →Ausschlagung des Erbe
Die gesetzlichen und die eingesetzten Erben haben die Befugnis, die Erbschaft, die ihnen zugefallen ist, auszuschlagen. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes amtlich festgestellt oder offenkundig, so wird die Ausschlagung vermutet.
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