Die Heimat einer Person bestimmt sich nach ihrem Bürgerrecht. Der Wohnsitz befindet sich am Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.
Weiterlesen →Kategorie: Person, Verein, Stiftung
Das Personenrecht ist der erste Teil des ZGB und behandelt insb. die natürlichen und juristischen Personen.
Schutz der ehelichen Gemeinschaft
Der Schutz der ehelichen Gemeinschaft ist mittels Beratungsstellen, gerichtlichen und weiteren Massnahmen geregelt.
Weiterlesen →Umwandlung einer Stiftung
Die Umwandlung einer Stiftung kann über die Änderung der Organisation der Stiftung oder die Änderung des Zwecks erfolgen.
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