Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen (Art. 328 Abs. 1 OR). Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jeder Mitarbeiter ein Anrecht auf mindestens eine Pause hat (Art. 15 Abs. 1 ArG). Die Pause ist um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen (Art. 18 Abs. 2 ArGV 1).
Grundsatz
Das Arbeitsgesetz gibt den Arbeitnehmern ein Anrecht auf eine Pause, wobei das Gesetz eine minimale Pausendauer festlegt (Art. 15 Abs. 1 ArG). Die Mindestdauer der Pause wird länger, je länger die tägliche Arbeitszeit ist:
tägliche Arbeitszeit | Mindestdauer der Pause |
mehr als 5,5 Stunden | eine Viertelstunde |
mehr als 7 Stunden | eine halbe Stunde |
mehr als 9 Stunden | eine Stunde |
Anzahl Pausen
Der Mitarbeiter hat ein Anrecht auf mindestens eine Pause, die so lange ist, wie sie in der Tabelle beschrieben wird. Wenn es der Arbeitgeber erlaubt, kann die eine Pause auch in mehrere Pausen unterteilen. Ist der Pausenanspruch länger als eine halbe Stunde, so darf die Pause aufgeteilt werden (Art. 18 Abs. 3 ArGV 1).
Beispiel
Arbeitet bspw. eine Sekretärin 8 Stunden am Tag, so hat sie ein Anrecht auf mindestens eine Pause, die mindestens eine halbe Stunde am Stück dauert.
Grundsatz
Die Pause gilt nicht als Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 2 ArG) und wird daher auch nicht mit einem Arbeitslohn entschädigt (Art. 319 Abs. 1 OR). Es ist daher auch nicht möglich, durch grosszügige Pausen Überstunden aufzubauen.
Entschädigung
Darf der Arbeitsplatz während den Pausen nicht verlassen werden, so gelten die Pausen als Arbeitszeit und müssen daher auch entschädigt werden (Art. 15 Abs. 2 ArG).
Telefondienst
Ein typisches Beispiel, bei dem der Arbeitsplatz während den Pausen nicht verlassen werden darf, ist der Telefondienst. Wenn ein Mitarbeiter das Telefon während der Pause hüten muss, so gilt dies als Arbeitszeit und muss auch entschädigt werden (Art. 15 Abs. 2 ArG).
Grundsatz
Das Mittagessen gilt auch als Pause, da es ein Unterbruch des Arbeitspensums ist (Art. 15 Abs. 2 ArG). Wer bspw. 8 Stunden am Tag arbeitet und eine halbe Stunde Mittagspause macht, hat keinen weiteren Anspruch auf weitere Pausen.
Ausnahme
Die Pause ist in der Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Wenn vor oder nach der Pause jedoch noch eine Teilarbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden resultiert, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Pause (Art. 18 Abs. 2 ArGV 1) von einer Viertelstunde (Art. 15 Abs. 1 ArG).
Familien
Arbeitnehmer mit Familienpflichten haben ein Anrecht auf eine Mittagspause von mindestens 1,5 Stunden, wenn sie dies wünschen und verlangen (Art. 36 Abs. 2 ArG). Als Familienpflichten gelten
- die Erziehung von Kindern bis 15 Jahre und
- die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder nahestehenden Personen (Art. 36 Abs. 1 ArG).
Diese längere Mittagspause gilt ebenfalls als Pause und muss dementsprechend auch nicht entschädigt werden.
Rauchpausen sind, wie der Name schon sagt, Pausen. Das Arbeitsgesetz ist strikt und gibt den Rauchern kein gesetzliches Anrecht auf regelmässige Rauchpausen, sondern verweist auch sie auf die eine Pause, auf die jeder Arbeitnehmer ein Anrecht hat (Art. 36 Abs. 1 ArG). Erlaubt der Arbeitgeber jedoch solche zusätzlichen Pausen, so muss er die Mitarbeiter dafür nicht entschädigen. Die Raucher müssen diese Rauchpausen durch entsprechend verlängerte Arbeitszeiten nachholen.
Schwangere Frauen ab dem vierten Schwangerschaftsmonat haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kurzpause von 10 Minuten alle 2 Stunden, wenn sie hauptsächlich stehend zu verrichtende Arbeit erledigen. Diese Kurzpausen kommen zum regulären Pausenanspruch dazu. (Art. 61 Abs. 1 ArGV 1)
Desweitern dürfen schwangere Frauen ab dem 6. Schwangerschaftsmonat nur noch 4 Stunden am Tag eine stehende Arbeitstätigkeit übernehmen. (Art. 61 Abs. 2 ArGV 1)
Grundsatz
Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf (Art. 15 Abs. 2 ArG). Als Arbeitsplatz gilt jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs, an welchem sich der Mitarbeiter zur Ausführung der ihm zugewiesenen Arbeit aufzuhalten hat (Art. 18 Abs. 5 ArGV 1).
Pausenraum
Nach Ansicht des Bundesgerichts (BGE 4A_343/2010) darf der Arbeitgeber einen speziellen Pausenraum einrichten und den Mitarbeitern vorschreiben, sich in diesem Pausenraum während den Pausen aufzuhalten. Ein solcher Pausenraum ist kein Ort, an dem sich die Mitarbeiter zur Ausführung der ihm zugewiesenen Arbeit aufzuhalten haben (Art. 18 Abs. 5 ArGV 1), da sie dort nicht die gewöhnliche Tätigkeit verrichten.
Verlassen des Betriebsgeländes
Der Mitarbeiter muss während der Pausenzeit nicht zwingend das Betriebsgelände verlassen können (BGE 4A_343/2010).
In der Schweiz ist es möglich, folgende Anpassungen im Zusammenhang mit Pausen im Arbeitsvertrag zu regeln:
- längere Pausen
- mehrere Pausen
- entschädigte Pausen
Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Solche Regeln können zudem auch mündlich vereinbart werden.
Herr Konrad ist Kettenraucher und braucht jede Stunde seine Zigarettenpause. Als im Februar sein neuer Chef angefangen hat, hat ihm dieser seine häufigen Pausen verboten und ihn darauf hingewiesen, dass er aufgrund seines 8-Stunden-Arbeitstages nur ein Anrecht auf eine durchgehende Pause von einer halben Stunde hat. Herr Konrad und sein neuer Chef konnten sich jedoch in einem persönlichen Gespräch darauf einigen, dass die Rauchpausen von Herr Konrad nun von seiner bezahlten Arbeitszeit abgezogen werden, er dafür aber so viele Pausen machen kann, wie er will.
Wer mehr als 5,5 Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens eine Pause, die eine Viertelstunde dauert. Wer länger arbeitet, darf eine längere Pause machen. Das Gesetz sieht jedoch nicht vor, diese Pause in mehrere kleinere Pausen (bspw. Rauchpausen) zu unterteilen. Im Arbeitsvertrag ist es jedoch möglich, solche Regelungen vorzusehen und auch längere Pausen zu vereinbaren. Die Mittagspause gilt ebenfalls als Pause, weshalb unter Umständen gar keine weiteren Pausen den Tag hindurch bezogen werden können. Pausen werden ebenfalls nicht entschädigt, da sie keine Arbeitszeit darstellen.
Gefällt Ihnen dieser Artikel?
- Keine Legal-News mehr verpassen
- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht
- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen
lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.
Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.
Wie sieht es aus mit Toilettengang?
Ich persönlich verbringe gerne Zeit auf der Toilette. Dadurch habe ich 3 Wochen mehr Ferien pro Jahr.
Wie ist es wenn ich im stundenlohn arbeite?
Das heisst von aufgeteilt am Morgen
8.00-10.00 zur nächsten baustelle fahre 10.15-12.15
Gilt der fahrweg als pause?
Schade gilt dies nicht für das Gesundheitsweswn!!!!!!!