Eine öffentliche Radarwarnung auf Facebook und überhaupt mittels Social Media ist strafbar. «Öffentlich» wird je nach Kanton anders definiert, so im Kanton Zürich beispielsweise ab 30 Personen im Zielpublikum. Im Ergebnis besteht Rechtsunsicherheit und wer nicht gebüsst werden möchte, muss vollständig auf eigene Radarwarnungen verzichten. Immerhin sind bei Ersttäterinnen und Ersttätern sind die strafrechtlichen Folgen überschaubar: Es drohen meistens Busse und Verfahrenskosten von einigen hundert Franken, zudem gibt es bei einer solchen Bestrafung keinen Strafregistereintrag.
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Videoüberwachung: Welche Regeln gelten für private Überwachungskameras?
Wer Videokameras zur privaten Überwachung einsetzt, muss zahlreiche Reglen gemäss schweizerischem Datenschutzrecht einhalten. Wer sich bei rechtswidriger Videoüberwachung erwischen lässt, verletzt den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen und muss unter anderem mit einer Zivilklage rechnen. Private Videoüberwachung von öffentlichem Grund ist grundsätzlich rechtswidrig.
Weiterlesen →Streaming mit Torrents Time: Legal oder illegal?
Wer Torrents Time und vergleichbare Apps für Streaming nutzt, kann wegen Urheberrechtsverletzungen bestraft werden und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen. Das Hochladen von Inhalten, das eine Rechtsverletzung allenfalls verhindern könnte, kann standardmässig nicht deaktiviert werden. Als Faustregel ist davon auszugehen, dass die – allenfalls unfreiwillig – geteilten Fernsehserien und Filme urheberrechtlich geschützt sind.
Weiterlesen →Arbeitnehmererfindungen
Kreative Menschen schaffen in ihrem Arbeitsalltag stetig kleinere und grössere Verbesserungen. Diese Arbeitnehmererfindungen stehen je nach Konstellation dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer zu, wobei letzterer unter Umständen ein Entschädigungsanspruch hat. Es wird zwischen Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und freien Erfindungen unterschieden.
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