Kreative Menschen schaffen in ihrem Arbeitsalltag stetig kleinere und grössere Verbesserungen. Diese Arbeitnehmererfindungen stehen je nach Konstellation dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer zu, wobei letzterer unter Umständen ein Entschädigungsanspruch hat. Es wird zwischen Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und freien Erfindungen unterschieden.
Weiterlesen →Kategorie: Allg. Immaterialgüterrecht
Die Kategorie „Allgemeines Immaterialgüterrecht“ behandelt die Grundzüge und Grundsätze der vereinzelten Immaterialgüterrechts-Kategorien.
Pariser Verbandsübereinkunft
Die Länder, auf die das Pariser Verbandsübereinkunft Anwendung findet, bilden einen Verband zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
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