Wer mehr als 5,5 Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens eine Pause, die eine Viertelstunde dauert. Wer länger arbeitet, darf eine längere Pause machen. Das Gesetz sieht jedoch nicht vor, diese Pause zu unterteilen in mehrere kleinere Pausen (bspw. Rauchpausen). Im Arbeitsvertrag ist es jedoch möglich, solche Regelungen vorzusehen und auch längere Pausen zu vereinbaren. Die Mittagspause gilt ebenfalls als Pause, weshalb unter Umständen gar keine Pausen den Tag durch bezogen werden können. Pausen werden ebenfalls nicht entschädigt, da sie keine Arbeitszeit darstellen.
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